Verzögerte Beschleunigung ...

... im Bereich über 140 km/h entspricht nicht dem Standard von Geländewagen

onlineurteile.de - Mit dem Vorgängermodell war der Autofahrer sehr zufrieden gewesen. Deshalb entschied er sich beim Autokauf für den Nachfolger seines Geländewagens. Und bei der Probefahrt durch die Stadt schien ja auch alles in Ordnung zu sein. Doch schon beim ersten Outdoor-Ausflug war die Enttäuschung groß. Erreichte der Wagen die Höchstgeschwindigkeit, regelte der Tempomat automatisch ab und dabei ruckte und pendelte das Fahrzeug. Richtig mulmig wurde es dem Autofahrer, wenn er schneller als 140 km/h fuhr: Dann wechselte automatisch der Gang - und danach beschleunigte der Geländewagen ca. zehn Sekunden lang nicht mehr.

Deswegen wollte der Käufer den Geländewagen wieder loswerden und forderte vom Autohändler den Kaufpreis zurück. Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied, dass der Käufer das Geschäft rückgängig machen kann (9 U 239/06). Dass das Fahrzeug bei Geschwindigkeiten ab 140 km/h verzögert beschleunige, entspreche nicht dem üblichen Standard von Geländewagen vergleichbarer Art und Preisklasse und stelle daher einen Sachmangel dar.

Das Getriebe sei nicht auf dem aktuellen Stand der Technik, damit erreiche der Wagen nicht einmal den Komfortstandard des Vorgängermodells. Beim Gangwechsel falle die Drehzahl (trotz unveränderter Stellung des Gaspedals) zu stark ab, deshalb fahre das Auto etwa zehn Sekunden mit gleicher Geschwindigkeit weiter, bevor es dann wieder beschleunige. Wenn ein Überholvorgang knapp sei, könne das die Verkehrssicherheit gefährden. Geländewagen im normalen Straßenverkehr zu benützen, sei hierzulande gang und gäbe. Also müssten sie auch bei Geschwindigkeiten von über 140 km/h risikolos zu fahren sein.