"VG Wort" streitet für Autoren

Für alle Vervielfältigungsgeräte ist eine Abgabe fällig, auch für PCs

onlineurteile.de - Hersteller von Fotokopiergeräten müssen schon länger pro Gerät eine Abgabe für die "Schöpfer urheberrechtlich geschützter Werke" zahlen. Die "Verwertungsgesellschaft Wort", die deren Interessen vertritt, setzte nun in einem Musterprozess in München durch, dass dies künftig auch für Hersteller und Importeure von PCs gilt. Die Organisation der Autoren hatte Fujitsu Siemens Computers GmbH verklagt. Das Unternehmen stellte sich auf den Standpunkt, Computer seien nicht dazu bestimmt, Werke zu vervielfältigen.

Das Landgericht München I räumte zwar ein, dass dafür ein Drucker notwendig ist (7 O 18484/03). Das bloße Einlesen eines Werks in den Arbeitsspeicher eines PCs sei noch keine Vervielfältigung, biete aber die Möglichkeit dazu. Und eingescannte oder aus dem Internet geladene Texte auf der Festplatte abzuspeichern und auf einem Drucker auszudrucken, sei eine gängige Art und Weise, den Computer einzusetzen. Auf diese Weise würden eben auch geschützte Werke vervielfältigt. Deshalb sei dafür gleichermaßen eine Vergütung an VG Wort zu zahlen wie für das Ablichten geschützter Werke mittels Kopierer.

Anders als Kopierer dienen PCs jedoch nicht ausschließlich zum Vervielfältigen, sondern auch für andere Zwecke. Deshalb setzten die Richter hier eine niedrigere Vergütung fest, nämlich 12 Euro pro Gerät statt 30 Euro.