Vier-Augen-Prinzip bei der Lasermessung?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Wird ein Autofahrer wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und liegt dem die Zeugenaussage eines Polizisten zugrunde, der die Geschwindigkeit des Fahrzeugs mit einem Lasermessgerät festgestellt, das Messergebnis allein von dessen Anzeigefeld abgelesen und ins schriftliche Messprotokoll eingetragen hat, ist das rechtmäßig;

es gibt keinen Rechtsgrundsatz ("Vier-Augen-Prinzip"), der besagt, dass so eine Messung nur dann als Grundlage eines Urteils in einer Bußgeldsache dienen darf, wenn ein zweiter Polizeibeamter den Messwert und seine Übertragung in das Messprotokoll kontrolliert hat.