Visa für Russland sind mühsam zu beschaffen
onlineurteile.de - Aus dem Katalog eines Reiseveranstalters suchten sich Kunden ein Hotel in St. Petersburg heraus und buchten die Unterkunft im Reisebüro. Im Katalog wurde darauf hingewiesen, dass für Reisen nach Russland ein Visum vorgeschrieben ist. Erst beim Konsulat erfuhren die Kunden, dass sie für die Visa eine Bestätigung des gebuchten Hotels vorlegen mussten. Zwei Wochen vor dem Urlaub meldeten sie sich deswegen beim Reiseveranstalter. Doch da war es schon zu spät: Die Bestätigung traf nicht mehr rechtzeitig ein und die Reise platzte.
Als sich der Reiseveranstalter weigerte, den Reisepreis zurückzuzahlen, zogen die Kunden vor Gericht und setzten sich beim Amtsgericht Bad Homburg durch (2 C 1415/04). Wenn der Reiseveranstalter wisse, dass bei der Erteilung des Visums erhebliche bürokratische Hindernisse zu überwinden seien, müsse er die Kunden darüber informieren. Dann genüge die allgemeine Mitteilung nicht, dass sie für die Reise Visa bräuchten und sich beim Reisebüro danach erkundigen sollten.
Bei Reisen in die Russische Föderation seien Urlauber auf sachkundigen Rat vom Reiseunternehmen angewiesen, das Besonderheiten und Dauer des Verfahrens kenne und wisse, welche Urkunden verlangt würden. Diese Informationen müsse der Reiseveranstalter ungefragt bei der Buchung weitergeben. Weil dies versäumt wurde, hätten die Kunden die nötigen Unterlagen und damit auch die Visa zu spät erhalten. Der Totalausfall des Urlaubs gehe also auf das Konto des Reiseveranstalters. Deshalb müsse er den Reisepreis zurückzahlen und den Kunden ihre nutzlosen Ausgaben (Flug, Antragskosten für die Visa) ersetzen.