Vivaldi-Oper "Motezuma"
onlineurteile.de - Hauptfigur der Oper Vivaldis ist der Aztekenherrscher Motezuma (meist spanisch geschrieben: Montezuma). Im Jahr 1733 wurde sie unter Leitung des Komponisten am Teatro S. Angelo in Venedig uraufgeführt. Anders als das Libretto galt die Komposition lange als verschollen. 2002 wurden die Noten im Handschriftenarchiv der Sing-Akademie in Berlin entdeckt.
Die Sing-Akademie gab Faksimilekopien der Partitur heraus und ist der Ansicht, ihr stehe das Urheberrecht zu. Wer "ein bislang nicht erschienenes Werk ... erstmals erscheinen lässt", darf es laut Urhebergesetz verwerten. Weil das Düsseldorfer Kulturfestival "Altstadtherbst" 2005 die Oper ohne Genehmigung der Sing-Akademie aufführte, verklagte die Akademie den Veranstalter des Festivals auf Schadenersatz.
Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klage ab (I ZR 19/07). Vor Gericht ging es im Wesentlichen um die Frage, ob die Oper "Motezuma" bereits "erschienen" war oder nicht - schwierig zu entscheiden, bei einem Werk, das vor Jahrhunderten uraufgeführt wurde. Konnte das interessierte Publikum damals das Werk kennenlernen?
Der BGH bejahte dies. Gutachten namhafter Musikwissenschaftler zeigten, dass Auftragswerke für venezianische Opernhäuser - so wie eben "Motezuma" -die ganze Spielzeit lang aufgeführt wurden. Alle Mitwirkenden hätten die Noten bekommen. Regelmäßig sei auch ein Exemplar der Partitur beim Opernhaus hinterlegt worden. Davon konnten sich, das sei allgemein bekannt gewesen, Interessenten wie zum Beispiel auswärtige Fürstenhöfe Abschriften anfertigen lassen. Sowohl das venezianische Opernpublikum wie auch andere Opernfreunde hätten also die Partitur kennenlernen können.