Vollbremsung geübt
onlineurteile.de - Die junge Frau lernte Motorradfahren. Sechs Stunden hatte sie in einer Fahrschule schon geübt, dabei musste sie einige Male (aus geringer Geschwindigkeit) abbremsen. Mit der Vorderradbremse klappte es noch nicht ganz. Dennoch erteilte ihr der Fahrlehrer per Funk die Anweisung, bis auf 50 km/h zu beschleunigen und dann voll abzubremsen. Die Fahrschülerin hielt sich dran, stürzte und verletzte sich am Schienbein. Sie warf dem Fahrlehrer vor, er habe sie "total überfordert", und verlangte Schadenersatz.
Das Oberlandesgericht Hamm entschied, Fahrlehrer und Fahrschülerin seien gleichermaßen schuld (9 U 41/03). Fahrlehrer dürften ihren Schülern nur Aufgaben stellen, die diese nach ihrem Ausbildungsstand und ihren Fähigkeiten bewältigen können. Bei der Ausbildung mit Motorrädern gelte dieser Grundsatz erst recht, bestehe doch hier erhöhte Sturzgefahr, während es für den Lehrer kaum Möglichkeiten gebe, in das Geschehen einzugreifen.
Der Fahrlehrer habe seine Schülerin nicht geduldig genug an das Risiko starken Bremsens herangeführt. Erst nach mehr Bremsübungen aus geringer Geschwindigkeit hätte er vorsichtig den Schwierigkeitsgrad steigern dürfen. Trotzdem treffe die Fahrschülerin ein Mitverschulden, weil sie sich auf die riskante Bremsübung eingelassen habe.
Wie gefährlich das sei, habe sie im theoretischen Unterricht erfahren. Außerdem habe die Frau selbst gesagt, sie fühle sich der Anforderung nicht gewachsen. Dann hätte sie diese Übung ablehnen oder abbrechen sollen, anstatt ohne Not ein Unfallrisiko auf sich zu nehmen. Aus diesem Grund müsse sich die Fahrschülerin mit einem Schmerzensgeld von 1.750 Euro begnügen und die Arztkosten zur Hälfte selbst zahlen.