Voller Einsatz für Kindesunterhalt!
onlineurteile.de - Ein Arbeitsloser musste laut Gerichtsbeschluss an seine beiden minderjährigen Kinder aus geschiedener Ehe je 431 DM Unterhalt zahlen. Als die Kinder von ihm mehr Geld verlangten, berief er sich auf seine knappen Mittel: Er wolle sich umschulen lassen und bekomme in dieser Zeit vom Arbeitsamt nur ein geringes Unterhaltsgeld.
Die Familienrichter des Oberlandesgerichts Hamm machten dem Vater klar, dass er sich für seine Sprösslinge wesentlich mehr einsetzen muss (11 WF 147/02). Nach der Unterhaltstabelle stünden den Kindern in ihrem jetzigen Alter je 269 Euro zu. Um Unterhalt in dieser Höhe leisten zu können, müsse er mindestens 1.288 Euro im Monat verdienen und dafür sein Interesse an der Umschulung zurückstellen. Als Vater sei er verpflichtet, sich einen Job zu suchen, um den Mindestunterhalt für die Kinder sicherzustellen.
Im Übrigen habe ihm das Arbeitsamt bereits eine Umschulung zum Umwelttechniker finanziert. Er habe also eine Berufsausbildung und durchaus Chancen auf einen Arbeitsplatz, wenn er sich ernsthaft darum bemühen würde. Dass ihm das Arbeitsamt bisher nichts vermittelt habe, belege keineswegs die Unmöglichkeit, als Umwelttechniker eine Stelle zu finden: "Intensive Eigeninitiative" müsse er bei der Arbeitssuche an den Tag legen. Es genüge nicht, sich beim Arbeitsamt zu melden und abzuwarten.