Volltrunken geparktes Auto angefahren

Kfz-Haftpflichtversicherung vermutet Selbstmord

onlineurteile.de - Ein Mann steckte in einer ziemlich desolaten Lage. Er hatte Schulden und obendrein seinen Job verloren, seine Frau hatte ihn verlassen. Nach einem heftigen Streit mit ihr ließ er sich abends in einer Kneipe volllaufen. Anschließend setzte er sich - mit 3,2 Promille, wie die Polizei später schätzte - ans Steuer seines Wagens und fuhr gegen ein geparktes Auto. Er schob es ein Stück vor sich her, stieß zurück und fuhr die Straße entlang, bis er schließlich an einem Müll-Container landete. Dort öffnete ein Passant die Fahrertür, beruhigte den Betrunkenen, löste den Sicherheitsgurt, zog ihn aus dem Auto und verständigte die Polizei.

Am nächsten Tag wachte der Unglücksfahrer im Krankenhaus auf. Später gab es noch ein böses Erwachen: Seine Kfz-Haftpflichtversicherung hatte den Schaden am geparkten Fahrzeug reguliert, verlangte jedoch von ihm das Geld zurück. Der Versicherungsnehmer habe den Schaden vorsätzlich verursacht in der Absicht, sich umzubringen, behauptete die Versicherung. Dafür müsse sie nicht einspringen.

Eine Lebenskrise allein beweise nicht, dass es sich um eine bewusste Verzweiflungstat handelte, hielt das Kammergericht in Berlin dagegen (12 U 184/01). Immerhin sei der Mann total betrunken gewesen und habe nicht mehr gewusst, was er tat. Vor der Fahrt habe der Mann den Gurt angeschnallt, das spreche gegen einen solchen Entschluss. Außerdem habe der Zeuge bekundet, der Betrunkene sei langsam, in niedrigem Gang mit lautem Motorengeräusch gefahren. Auch das passe nicht zu dem Plan, sich durch Auffahren auf ein geparktes Auto das Leben zu nehmen. Da nicht feststehe, dass der Versicherungsnehmer vorsätzlich gehandelt habe, müsse er dem Versicherer die Schadenssumme nicht ersetzen.