Volvo älter als vertraglich zugesichert
onlineurteile.de - Im Herbst 2003 kaufte ein Kunde beim Autohändler für 23.200 Euro einen gebrauchten Volvo V 70. Das Fahrzeug sollte aus dem Modelljahr 2002 stammen, so wurde es im Kaufvertrag festgehalten. Als sich herausstellte, dass der Wagen schon 2001 produziert worden war, wollte der Käufer den Kauf rückgängig machen. Ein Jahr hin oder her mache nicht viel aus, deshalb sei das Auto doch nicht mangelhaft, fand der Verkäufer und bestand auf dem Geschäft.
Doch das Oberlandesgericht Nürnberg war anderer Ansicht (8 U 2366/04). Der Zustand eines Fahrzeugs verschlechtere sich mit dem Alter durch Materialermüdung. Fahrzeuge des Modelljahres 2002 seien zwischen Kalenderwoche 35/01 und Kalenderwoche 34/02 produziert, solche des Modelljahres 2001 zwischen Kalenderwoche 35/00 und Kalenderwoche 34/01. Es könne also gut sein, dass der Volvo bereits im Sommer 2000 hergestellt worden sei, das entspreche nicht der vertraglich zugesicherten Beschaffenheit des Wagens. Wenn ein Käufer ein Fahrzeug erwerbe, dessen Erstzulassung erst ein knappes Jahr zurückliege, lege er offenkundig Wert auf ein relativ neues Auto.
Außerdem sei zu berücksichtigen, dass während eines Modelljahres vom Hersteller technische Veränderungen vorgenommen werden. Die Hersteller selbst gäben (z.B. bei der Automobilausstellung in Frankfurt) jedes Jahr öffentlich bekannt, welche Veränderungen sie im neuen Modelljahr planten. Das Modelljahr sei wichtig für Alter und technischen Zustand des Wagens, stelle daher auch beim Wiederverkauf einen wertbildenden Faktor dar. Aus diesen Gründen dürfe der Kunde wegen der falschen Angabe des Modelljahrs vom Kaufvertrag zurücktreten.