Vom Großstadtverkehr entnervt ...

... übersieht ein Autofahrer eine rote Ampel: Versicherungsschutz?

onlineurteile.de - Der Ausflug in die Großstadt war zu aufregend für einen Besucher vom Lande: Er kannte sich nicht aus und war sehr nervös, als er sein Auto durch den hektischen Großstadtverkehr lenkte. Auf einer mehrspurigen Hauptstraße näherte sich der Fahrer einer großen Kreuzung. Plötzlich rief seine Frau, er müsse jetzt nach rechts abbiegen. Der Mann erschrak und sah auf die Hinweisschilder, um sich zu orientieren. Dabei übersah er, dass die Ampel bereits auf Rot geschaltet hatte und fuhr in die Kreuzung. Dort stieß sein Wagen mit einem anderen Fahrzeug zusammen. Seine Kfz-Versicherung weigerte sich, für den Schaden einzustehen, weil er den Unfall grob fahrlässig herbeigeführt habe. Auch die Klage des Autofahrers gegen das Unternehmen blieb ohne Erfolg.

Der Autofahrer habe den Vorwurf grober Fahrlässigkeit nicht widerlegt, erklärte das Oberlandesgericht Rostock (6 U 249/01). Dass er den Weg nicht gekannt habe und überfordert gewesen sei, weil ihm Fahrpraxis im Großstadtverkehr fehlte, entlaste ihn jedenfalls nicht. Dies hätte ihn vielmehr zu erhöhter Sorgfalt und Aufmerksamkeit veranlassen müssen. Statt dessen habe er sich auf die Frage konzentriert, ob er die Spur wechseln müsse, um sein Ziel zu erreichen. Anscheinend habe er sich vorher nicht ausreichend orientiert. In so einem Fall müsse er notfalls geradeaus weiterfahren und an einem ruhigeren Punkt anhalten. Dann könne er gefahrlos mit einem Stadtplan oder durch Nachfragen bei Passanten herausfinden, wie er am besten zum Ziel komme.