Von der Schöffenliste gestrichen

Unzureichende Deutschkenntnisse als Hindernis für das Schöffenamt

onlineurteile.de - Ein Russlanddeutscher wirkte am Landgericht Bochum als Schöffe (d.h. als ehrenamtlicher Richter). Doch bald wurde den hauptamtlichen Kollegen klar, dass seine Deutschkenntnisse noch nicht ausreichten, um Strafprozessen wirklich folgen zu können. Er wurde von der Schöffenliste gestrichen.

Diese Entscheidung war richtig, bestätigte eine andere Kammer des Landgerichts Bochum (3221 Haupt 172). Wer der deutschen Sprache nicht mächtig sei, könne so ein Amt nicht ausüben. Mit den Aufgaben eines Richters sei es unvereinbar, ständig Dolmetscher zu den Verhandlungen hinzuzuziehen. Ein Richter müsse den jeweiligen Gegenstand der Verhandlung direkt verstehen, das Gesagte in den Zusammenhang des Prozesses einordnen und auf Aussagen sofort reagieren können.