Von Kündigung bedrohter Mieter schüchtert Mitmieter ein
onlineurteile.de - Schon 40 Jahre lebte Mieter X in dem Mietshaus. Seit er seinen Job verloren hatte, trank er zu viel Alkohol. Einige Male hatte X betrunken im Haus randaliert und Mitbewohner beleidigt. Daraufhin kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis wegen massiver Störung des Hausfriedens. Da der Mieter der Kündigung widersprach, erhob sie Räumungsklage und benannte Mitmieter Y als Zeugen für die Ausraster von X.
Das brachte den Mann erst recht auf die Palme. Voller Wut beschmierte X Prozessunterlagen mit Ketchup, so dass sie aussahen, als wären sie blutverschmiert. Dann stopfte er die Papiere in eine Plastiktüte und hängte sie nachts an die Wohnungstür von Y. Wie man sich denken kann, war der Schrecken groß, als der Mitmieter am nächsten Morgen die Tüte fand. Das Ketchup erfüllte seinen Zweck — Y hielt es für Blut, erschrak fürchterlich und fühlte sich bedroht.
Damit besiegelte Mieter X allerdings auch sein eigenes Schicksal. Denn nun kündigte ihm die Vermieterin erneut, und zwar fristlos. Das Amtsgericht München erklärte die Kündigung für berechtigt und verurteilte X dazu, die Wohnung zu räumen. Das Landgericht München I bestätigte die Entscheidung (14 S 9204/12).
X habe den Hausfrieden so nachhaltig gestört, dass die Hausgemeinschaft mit ihm für die Mitbewohner nicht länger zumutbar sei. Insbesondere nicht für Y, dem er die Tüte mit vermeintlich blutbeschmierten Papieren an die Tür hängte. Darin habe sich die Klageschrift der Vermieterin befunden und eine Klageerwiderung von X. Damit habe er zweifellos versucht, den Mieter Y einzuschüchtern.
Vor dem Amtsgericht habe X als Motiv angegeben, er werde von den Mietern im Haus seit "drei Jahren terrorisiert". Dabei sei es ja wohl eher umgekehrt: Er habe den in der Klageschrift als Zeugen benannten Mieter Y einschüchtern wollen, weil er wusste, dass Y ihn im Räumungsprozess belasten würde. Die Vermieterin müsse die Mitmieter vor so einem aggressiven Mitbewohner schützen. Schon deshalb habe sie dem störenden Mieter sofort kündigen dürfen, ja müssen.
Das habe auch das Verhalten von X nach dem Urteil des Amtsgerichts einmal mehr belegt. Da habe er sich auf den Balkon gestellt, mit einem langen Metzgermesser herumgefuchtelt und den Mitbewohnern zugeschrien "Ich schneide euch die Hälse durch". Zu Recht habe daraufhin das Amtsgericht die sofortige Zwangsräumung durch den Gerichtsvollzieher angeordnet.