Von Thai-Mädchen im Hotel beraubt ...?

Urlauber fordert vergeblich Leistungen von der Hausratversicherung

onlineurteile.de - Ein Berliner wurde auffällig oft bestohlen: einmal am Bahnhof Zoo, ein Jahr später hatte man ihn angeblich im Bordell betäubt und seiner Geldbörse beraubt. Im nächsten Jahr meldete er sich schon wieder bei seiner Hausratversicherung: Während eines Urlaubs in Thailand hätten zwei Frauen ihn und seinen Freund auf der Straße angesprochen. Man habe einiges getrunken und sei dann mit den Damen ins Hotel gegangen. Auf dem Zimmer habe der Besuch dann Dosenbier ausgepackt und ihn und den Freund (mit Messern!) dazu gezwungen, es zu trinken. Da müsse Betäubungsmittel drin gewesen sein. Als sie wieder aufgewacht seien, waren Frauen, Bargeld und Schmuck verschwunden.

6.400 Euro wollte der Versicherungsnehmer kassieren, doch der Hausratversicherer winkte ab: Diese Räuberpistole sei frei erfunden, man werde keinen Cent mehr zahlen. Das Landgericht Berlin räumte immerhin ein, trotz der Vorgeschichte könne sich der Vorfall eventuell so zugetragen haben. Trotzdem lehnte es die Zahlungsklage des Thailand-Urlaubers gegen die Versicherung ab (7 O 492/03).

Sollte sich die Geschichte tatsächlich so abgespielt haben, so das Landgericht, müsse sich der Versicherungsnehmer nämlich grobe Fahrlässigkeit vorhalten lassen. Wer unbekannte Damen nach Alkoholgenuss mit auf ein Hotelzimmer nehme - zu welchem Zweck auch immer -, handle äußerst unbekümmert und leichtfertig. Angesichts der dortigen Lebensverhältnisse einerseits und der Wertgegenstände auf dem Zimmer andererseits hätte er vorsichtiger sein müssen. Man könne in solchen Situationen fast damit rechnen, dass die Mädchen etwas im Schilde führten. Diese Masche von Kriminellen sei ja nun allgemein bekannt und das Ereignis im Bordell hätte den Urlauber erst recht für Risiken dieser Art sensibilisieren müssen.