Vor dem Urlaub informieren!

Fluglinie darf Fluggast abweisen, wenn die Reiseunterlagen nicht den Einreisebestimmungen genügen

onlineurteile.de - Ein Familienvater hatte für Januar 2008 Flüge nach Bangkok gebucht und in Thailand eine Ferienwohnung für sich, die Ehefrau und seinen Sohn gemietet. Vor dem Abflug gab es auf dem Münchner Flughafen jedoch eine böse Überraschung: Der Junge wurde am Check-in-Schalter zurückgewiesen, weil er nur einen Pass ohne Foto besaß. Das genüge nicht für eine Einreise nach Thailand, teilte eine Mitarbeiterin der Fluglinie mit.

Die Familie fuhr nach Hause, ließ den Pass mit einem Lichtbild versehen und flog drei Tage später. Von der Fluglinie verlangte der Kunde Schadenersatz für die vergebliche Anfahrt zum Flughafen, für drei verlorene Urlaubstage und zudem eine Ausgleichszahlung für die verweigerte Beförderung (600 Euro pro Person). Nach den Einreisebedingungen des Königlich Thailändischen Honorarkonsulats reiche für Minderjährige ein Pass ohne Bild aus.

Das Amtsgericht München wies die Klage ab, weil die vom Familienvater vorgelegten Visabestimmungen nicht mehr aktuell waren (283 C 25289/08). Sie stammten vom März 2007. Nach Auskunft des Auswärtigen Amtes werde ein "Passersatz" ohne Foto nicht mehr anerkannt, stellte die Amtsrichterin fest. Seit November 2007 sei für deutsche Kinder und Jugendliche bei der Einreise nach Thailand ein Reisepass mit Bild notwendig.

Die Fluggesellschaft habe deshalb die Beförderung zu Recht abgelehnt: Wenn unzureichende Reiseunterlagen vorgelegt werden, dürfe das Unternehmen Fluggäste zurückweisen. Daher habe die Familie keinen Anspruch auf Schadenersatz. Fluggäste müssten sich vor dem Abflug über die gültigen Einreisebedingungen ihres Reiselandes informieren bzw. danach erkundigen, ob ihre Informationen noch zuträfen.