Vor der Bäckerei ausgerutscht
onlineurteile.de - Die Kundin eines Bäckers, die auf einer kleinen Eisfläche auf dem Kundenparkplatz stürzt und sich verletzt, hat keinen Anspruch gegen den Bäcker auf Schadenersatz und Schmerzensgeld; der Inhaber eines Ladengeschäfts ist nicht verpflichtet, seinen Parkplatz lückenlos von Eis zu befreien,
zumal wenn Fußgänger (wie hier bei einer nur 10 m breiten Parkfläche) die glatte Stelle ohne weiteres umgehen können; und das ist anzunehmen, wenn ansonsten keiner der vielen Kunden, die an diesem Wintertag in der Bäckerei einkauften, auf dem Weg in den Laden ausgerutscht ist.