Vorderschinken-teile

Schriftgröße von Produktbezeichnungen muss einheitlich sein

onlineurteile.de - Bei Betriebsprüfungen in Kasseler Lebensmittelbetrieben stießen städtische Kontrolleure auf das Produkt "Spalla Cotta, Deutsches Erzeugnis aus Vorderschinkenteilen" eines Lieferanten aus Norderstedt. Es sei irreführend gekennzeichnet, beanstandeten die Lebensmittelprüfer.

Vergeblich versuchte der Hersteller, die Stadt per Gerichtsverfahren zu einem Widerruf zu zwingen. Das Etikett des Produkts sei geeignet, die Verbraucher zu täuschen, urteilte das Verwaltungsgericht Kassel (5 L 208/10.KS).

Das Wort "Vorderschinkenteile" sei getrennt und der letzte Wortbestandteil "-teile" deutlich kleiner geschrieben. Bei oberflächlichem Hinsehen erwecke dies auch bei einem verständigen Verbraucher den Eindruck, es handle sich bei der Ware um natürlich gewachsenen Vorderschinken. In Wahrheit sei es ein Erzeugnis minderer Qualität mit einem Fleischanteil von nur 54 Prozent.

Um solche Irrtümer beim Verbraucher zu vermeiden, müssten Produktnamen in gleichbleibender Schriftgröße aufgedruckt werden. Zusammengesetzte Fleischstücke seien als solche zu kennzeichnen, um Verwechslungen mit gewachsenem Fleisch auszuschließen: z.B. als "Formfleisch-Schinken" oder als "Schinken, zusammengefügt aus Fleischstücken" oder als "Formfleisch-Rouladen" etc.