Vorerkrankung verschwiegen?

Unfallversicherer fragt im Anzeigeformular nach allen früheren Krankheiten

onlineurteile.de - Ein frühpensionierter Beamter hatte sich 2002 bei einem nicht ganz geglückten Fallschirmsprung Lendenwirbel gebrochen. Er verlangte Leistungen von seiner privaten Unfallversicherung. Das Unternehmen lehnte den Antrag ab, weil der Versicherungsnehmer beim Ausfüllen der Unfallanzeige Vorerkrankungen (Rückenbeschwerden, Depressionen) verschwiegen habe.

Dieser Vorwurf sei nicht haltbar, fand das Oberlandesgericht Hamm (20 U 77/07). Die Frage im Anzeigeformular sei so ausufernd formuliert, dass man sogar Kinderkrankheiten angeben müsste: "Bestehen oder bestanden unabhängig von den Folgen des jetzigen Unfalls Krankheiten oder Gebrechen? Ggf. angeben welche, sowie Name(n) und Anschrift(en) behandelnder Ärzte".

Das sei ernst gemeint, versicherte der Anwalt des Versicherers. Der Versicherungsnehmer müsse alle früheren Krankheiten benennen, auch einen Schnupfen in Kindertagen. So könne man die Frage auslegen, erklärte das OLG, das sei aber absurd und für ältere Versicherungsnehmer geradezu unmöglich. Angesichts dieser Unklarheit sei es dem Versicherungsnehmer kaum vorzuwerfen, dass er Rückenbeschwerden und die Depression weggelassen habe.

Hier gehe es darum, nach einem Unfall den Grad der Invalidität des Versicherungsnehmers einzuschätzen. Dabei seien nur Vorerkrankungen relevant, die sich in irgendeiner Weise auf die Unfallfolgen auswirken könnten. Sinnvoll sei es vielleicht auch, nach Krankheiten in jüngster Zeit zu fragen. So habe der Ex-Beamte die Frage auch verstanden. Er habe geglaubt, der Versicherer wolle von ihm wissen, ob er kurz vor dem Unfall Beschwerden hatte und ob im Bereich des erlittenen Wirbelbruchs schon früher Krankheiten aufgetreten waren, so die Aussage des Versicherungsnehmers.

Das sei nachvollziehbar. Der Mann habe also nichts absichtlich verschwiegen, höchstens einen Fehler gemacht. Und der sei für den Versicherer folgenlos geblieben. Denn der Hinweis auf eine Depression und Rückenbeschwerden (außerhalb des Bereichs der Lendenwirbelsäule!) hätte dem Versicherer nicht dabei geholfen, die Unfallfolgen zu beurteilen. Dem Mann stehe wegen unfallbedingter Invalidität (ca. 40 Prozent) eine Versicherungsleistung von 19.173 Euro zu.