Vorerkrankungen verschwiegen?

Versicherungsagent füllte das Antragsformular unvollständig aus

onlineurteile.de - Ein Kfz-Mechaniker hatte eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Nach einem Bandscheibenvorfall wollte er sie in Anspruch nehmen. Da focht der Versicherer den Versicherungsvertrag wegen arglistigen Verschweigens von Krankheiten an. Der Versicherungsnehmer habe die Gesundheitsfragen im Antragsformular falsch beantwortet, so der Versicherer. Da stehe nichts von Rückenleiden und Kniebeschwerden.

Der Kfz-Mechaniker beteuerte, er habe den Versicherungsagenten darüber informiert. Der habe aber erklärt, diese Beschwerden seien für den Abschluss des Versicherungsvertrags nicht so wichtig; er werde im Antragsformular nur eine Grippe erwähnen. Der Versicherungsnehmer klagte auf Zahlung, zunächst vergeblich.

Nur auf den Inhalt des Antragsformulars komme es an, so das Oberlandesgericht (OLG), und da fehlten nun einmal die Vorerkrankungen. Also sei der Vertrag unwirksam. So einfach könne man es sich nicht machen, urteilte dagegen der Bundesgerichtshof, wenn der Versicherungsnehmer glaubwürdig schildere, den Agenten mündlich korrekt unterrichtet zu haben (IV ZR 270/06). Er verwies die Sache zurück.

Das OLG habe festgestellt, dass der Versicherungsagent die Hinweise auf Vorerkrankungen nicht in das Formular aufnahm, so die Bundesrichter. Dass der Versicherungsnehmer dies gewollt und gebilligt habe, um den Abschluss des Vertrags zu erreichen, sei damit aber nicht zwingend bewiesen.

Es wäre ja möglich, dass der in Versicherungsfragen unerfahrene Mann auf die Aussage des Agenten vertraute, seine Vorerkrankungen seien "unerheblich". Spiele ein Versicherungsagent gegenüber dem Antragsteller die Bedeutung seiner Antworten herunter und fülle das Formular unvollständig aus, könne dieses Fehlverhalten nicht zu Lasten des künftigen Versicherungsnehmers gehen.