Vorfahrt auf dem Parkplatz

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Auch wenn auf einem Parkplatz ein Schild versichert, dass hier die "Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung" gelten, ist darauf nicht 100prozentig Verlass: Die Vorfahrtsregel "rechts vor links" gilt hier nur bedingt,

nämlich dann, wenn die kreuzenden Verbindungswege den Charakter einer Straße haben (durch Markierungen und Verkehrsführung) — das trifft aber nicht zu, wenn nur die Parkflächen markiert sind; stoßen auf so einem Parkplatz zwei Autos zusammen, kann der von rechts kommende Autofahrer vom Kontrahenten daher nicht wegen Missachtung der Vorfahrt Schadenersatz in voller Höhe verlangen; weil "rechts vor links" hier nicht gilt, erhält er nur die Hälfte des Unfallschadens ersetzt.