Vorgetäuschter Kfz-Diebstahl

Versicherungsnehmer gibt beim Teilkaskoversicherer falsche Schlüssel ab ...

onlineurteile.de - Angeblich war der geleaste BMW im März 2005 im bewachten Parkhaus eines slowakischen Einkaufszentrums gestohlen worden. Der Halter alarmierte die Polizei und nach der Rückkehr mit dem Flugzeug seine Teilkaskoversicherung. Da der Autobesitzer jedoch keinen Originalschlüssel des Wagens vorweisen konnte, schöpfte der Versicherer Verdacht.

Ein Originalschlüssel soll sich - in der Handtasche der Ehefrau - im Auto befunden haben und mit dem BMW verschwunden sein. Zwei Pocketschlüssel schickte der Mann hintereinander ein, die beide zu einem anderen BMW gehörten. Im Juni lieferte er dann endlich einen Originalschlüssel: Auf dem war jedoch der 4. Mai als letztes Benutzungsdatum abgespeichert ... Damit sei doch klar, dass der Diebstahl fingiert war, fand der Versicherer und ersetzte den Verlust (37.370 Euro) nicht.

Zu Recht, urteilte das Oberlandesgericht Köln (9 U 77/09). Wenn ein mit Wegfahrsperre und Alarmanlage ausgestattetes Oberklassenfahrzeug als gestohlen gemeldet werde und die Originalschlüssel dazu fehlten, liege der Verdacht nahe, dass der Wagen mit dem Originalschlüssel weggefahren und der Diebstahl vorgetäuscht wurde. Dazu kämen im konkreten Fall zahlreiche Widersprüche in den Aussagen und andere Ungereimtheiten, die den Verdacht untermauerten.

Zuerst habe der Autobesitzer fälschlicherweise behauptet, die slowakische Polizei habe den Originalschlüssel sichergestellt. Dann wollte er ihn nach langem Suchen in der Wohnung gefunden haben, zwischendurch sollte die Ehefrau den Originalschlüssel bei der Polizei eingesteckt haben, später sollte ihn der Bruder zufällig entdeckt haben. Der slowakischen Polizei habe der Mann wahrheitswidrig gesagt, der Wagen habe keine Alarmanlage - um so seine Geschichte glaubwürdiger erscheinen zu lassen.

Eine Stunde vor dem Diebstahl habe er mit dem Handy ins slowakische Festnetz telefoniert und bei der Polizei unterschiedliche Storys über den Gesprächspartner erzählt. Mal habe er das fragliche Einkaufscenter mit dem Navigationsgerät ausgewählt, mal auf Empfehlung eines Wiener Hotels aufgesucht. Auch die Frage dränge sich auf, was den Autobesitzer überhaupt bewogen habe, zu einem Einkaufscenter mit recht bescheidenem Angebot zu fahren und sich dort viereinhalb Stunden aufzuhalten, ohne einen Einkauf zu tätigen.