Vorsicht, Schäferhund!
onlineurteile.de - "Bissig" war diese Schäferhündin keineswegs, im Gegenteil: Sie schlief friedlich im Eingang des Reitsportgeschäfts. Dennoch wurde das Tier einer Kundin zum Verhängnis, die mit dem Rücken zur Eingangstür an der Kasse stand. Als die Frau ihre Rechnung bezahlt hatte, wollte sie den Laden verlassen — und übersah den auf der Schwelle liegenden Hund. Die 61-Jährige stürzte über das Tier und verletzte sich dabei am Knie.
Der Hund gehört einer Verkäuferin, die ihn mit Erlaubnis des Chefs regelmäßig ins Geschäft mitnahm. Mitten im Eingang — eineinhalb Meter von der Kasse entfernt — lag die Schäferhündin am liebsten. Dafür muss nun die Tierhalterin büßen. Denn nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm muss sie für die Behandlungskosten der Kundin aufkommen (19 U 96/12).
Ein Hund, der so im Eingangsbereich eines Ladens ruhe, dass er praktisch den Zugang versperre, stelle ein gefährliches Hindernis dar, fand das OLG. Dieses unbekümmerte Verhalten ohne Rücksicht auf die Kundschaft sei "typisch für die tierische Natur". Zwar habe die Hündin regungslos auf dem Boden geschlafen und zu dem Unfall keinen "aktiven Beitrag" geleistet.
Dennoch sei der Kundin kein Mitverschulden anzukreiden: Für sie sei das Tier schwer wahrnehmbar gewesen. Wieso ein Schäferhund beträchtlicher Größe in einer Glastür "schwer wahrnehmbar" sein soll, bleibt wohl das Geheimnis des OLG.
Den schwarzen Peter schoben die Richter der Tierhalterin zu: Sie habe den Unfall fahrlässig verschuldet, weil sie die Hündin nicht aus dem Eingang weggeschafft habe. Zumindest hätte die Verkäuferin die Kundin vor dem Tier warnen müssen. Der Hund habe an seinem Lieblingsplatz so oft gelegen, dass die Hundehalterin damit rechnen musste, dass er den Ausgang versperrte.