Vorversicherung verschwiegen?
onlineurteile.de - Ein Mann kündigte seiner Rechtsschutzversicherung X. und beantragte fast zeitgleich bei Versicherungsunternehmen Y. einen neuen Vertrag. Im Antragsformular wurde nach einer "Vorversicherung" gefragt, was der Antragsteller mit dem Verweis auf die Rechtsschutzversicherung X. beantwortete. Allerdings war er früher schon einmal knapp zwei Jahre lang bei Unternehmen Y. rechtsschutzversichert gewesen. Das habe er im Antragsformular unterschlagen - warf man ihm später vor, als er von Y. Versicherungsleistungen für einen Zivilprozess forderte. Die Versicherung focht umgehend den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung an.
Beim Oberlandesgericht Celle kam das Unternehmen damit nicht durch (8 W 9/06). Im Antragsformular werde - eindeutig im Singular - nach einer "Vorversicherung" gefragt, so die Richter. Das könne man nur so verstehen, dass man hier die letzte Vorversicherung angeben solle. Dies habe der Versicherungsnehmer korrekt beantwortet. Im Formular sei auch der Raum für Antworten so knapp, dass man nur eine Vorversicherung eintragen könne. Wenn das Versicherungsunternehmen, um das Risiko der Vertragsannahme prüfen zu können, über sämtliche Vorversicherungen des Antragstellers informiert werden wolle, müsse es auch entsprechend fragen.
Unklarheiten gingen zu Lasten der Versicherung, die schließlich das Formular gemäß ihrem Interesse gestalten könne. Darüber hinaus komme hier auch deshalb keine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer in Betracht, weil dieser seinen Vorvertrag mit Y. erst 15 Monate vor dem Ausfüllen des Antragformulars beendet habe. Da dürfe der Antragsteller darauf vertrauen, dass das Versicherungsunternehmen die Angaben zum Vorvertrag in den Datenbeständen gespeichert habe und darauf zugreifen könne.