Vulkanasche: Flug annulliert
onlineurteile.de - Ein Duisburger Ehepaar machte im April 2010 Urlaub auf Fuerteventura. Es hatte einen Hin- und Rückflug von und nach Düsseldorf gebucht. Den Rückflug musste die Fluggesellschaft auf Grund der Aschewolke des Vulkans Eyjafjallajökull annullieren. Drei Tage später beförderte das Unternehmen die Urlauber kostenlos mit einem Ersatzflug nach Deutschland - allerdings nicht nach Düsseldorf, sondern zum Flughafen Berlin-Schönefeld.
In Berlin angekommen, organisierte das Ehepaar selbst eine Bahnreise nach Duisburg. Für die Bahntickets (206 Euro) und Verpflegung während drei Tagen Wartezeit (100 Euro) forderten die Kunden anschließend Kostenersatz von der Airline. Zu Recht, wie das Amtsgericht Rüsselsheim entschied (3 C 1698/10).
Die Fluggesellschaft schulde den Urlaubern zwar keine Ausgleichszahlung für den annullierten Flug: Denn die Störung des gesamten Flugverkehrs durch die Aschewolke stelle einen außergewöhnlichen Umstand dar, für den das Unternehmen nicht verantwortlich sei.
Die Airline sei aber verpflichtet, die Fluggäste bei der Bewältigung dieses Problems zu unterstützen. Dazu gehöre bei der Heimreise auch die Weiterbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel an den eigentlichen Zielort. Da der Flieger von Fuerteventura nicht in Düsseldorf, sondern in Berlin landete, müsse die Fluggesellschaft die Kosten der Bahntickets tragen.
Und zwar in voller Höhe, weil die Bahnfahrt von Berlin nach Duisburg billiger sei als die Fahrt nach Düsseldorf. Nach einer Verspätung von drei Tagen hatten die Kunden ein berechtigtes Interesse, möglichst problemlos und schnell nach Hause zu kommen. Deshalb mussten sie kein Auto für die Reise mieten, selbst wenn das eventuell günstiger gewesen wäre.