Während der Ehe Abitur nachgeholt
onlineurteile.de - Die seit 1993 verheiratete Frau war ehrgeizig. 1997 gab sie ihre Berufstätigkeit auf, holte innerhalb von vier Jahren im Tagesunterricht ihr Abitur nach und nahm ein Hochschulstudium auf. Schon kurz nach Abschluss der Schulausbildung scheiterte die Ehe. Im Scheidungsverfahren forderte der Ehemann, seine Frau vom Versorgungsausgleich auszuschließen. Sie sollte an den von ihm erworbenen Versorgungsanrechten (Rentenversicherung) nicht teilhaben.
Das Oberlandesgericht Köln kam dem Antrag teilweise nach und nahm die Zeit von August 1997 bis Oktober 2001 vom Versorgungsausgleich aus (4 UF 264/02). Begründung: Während der Schulausbildung seiner besseren Hälfte habe der Ehemann einen ungleich größeren Beitrag zum Familienunterhalt geleistet und dadurch seiner Frau erst ermöglicht, eine qualifizierte Ausbildung zu durchlaufen. Daher wäre es ungerecht, den Versorgungsausgleich uneingeschränkt durchzuführen. Schließlich solle der Versorgungsausgleich die soziale Lage von Ehegatten verbessern, die um der Familie willen auf Berufstätigkeit verzichteten und daher keine eigene Altersversorgung aufbauen könnten. Die junge Frau habe jedoch andere Zwecke verfolgt.