Während der Elternzeit Teilzeit beantragt
onlineurteile.de - Eine Frau arbeitete ganztags als Diätassistentin in einem Krankenhaus. Nach der Geburt eines Kindes nahm sie Elternzeit und verabschiedete sich für drei Jahre von ihrem Job. Doch nach einem halben Jahr überlegte es sich die junge Mutter anders. Sie meldete sich beim Arbeitgeber und wollte Teilzeit arbeiten, wöchentlich 15,4 Stunden.
Doch der Arbeitgeber hatte einen Ersatzmann (mit auf drei Jahre befristetem Vertrag) eingestellt. Und dieser wollte nur Vollzeit arbeiten. Auch die übrigen Diätassistenten der Klinik habe man gefragt, teilte der Arbeitgeber mit. Doch keiner sei bereit, seine Arbeitszeit um 15,4 Stunden zu reduzieren. Vergeblich klagte die junge Mutter Teilzeitbeschäftigung ein.
Grundsätzlich sei der Wunsch der Arbeitnehmerin berechtigt, betonte das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 233/04). Auch wer sich zunächst von der Arbeit ganz freistellen lasse und keine Teilzeitarbeit während der Elternzeit wünsche, könne dies später beantragen. Wenn jedoch dringende betriebliche Gründe entgegenstünden, dürfe der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit ablehnen. Dies sei der Fall, wenn der Arbeitgeber eine Ersatzkraft engagiert habe, die Vollzeit arbeite und darauf bestehe, und wenn gleichzeitig auch alle anderen vergleichbaren Mitarbeiter eine Kürzung der Stundenzahl verweigerten.