Während einer Fahrt zweimal zu schnell gefahren ...
onlineurteile.de - Das Amtsgericht verhängte Fahrverbot und verdonnerte einen Autofahrer zu zwei Geldbußen à 90 Euro. Er war auf der Autobahn mit 158 km/h unterwegs gewesen - auf einem Teilstück, für das Höchstgeschwindigkeit 120 km/h galt. Nach einem guten Kilometer passierte er eine Schilderbrücke, deren Verkehrszeichen die zulässige Geschwindigkeit noch einmal herabsetzten. Nun war 100 km/h Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben. Der Autofahrer fuhr jedoch mit unverminderter Geschwindigkeit weiter, 160 km/h wurden auf dem folgenden Kilometer gemessen.
Der Verkehrssünder wehrte sich gegen das Urteil: Man dürfe ihn nicht wegen zweier Geschwindigkeitsüberschreitungen verurteilen, meinte er, das sei "ein einziger Verkehrsverstoß". Dem widersprach das Oberlandesgericht Brandenburg (1 Ss (Owi) 87 B/05). Der zeitliche Zusammenhang sei zwar eng, räumten die Richter ein. Doch die Verkehrsverstöße seien in unterschiedlichen Verkehrssituationen begangen worden und deshalb klar voneinander abzugrenzen.
Immerhin habe der Autofahrer nach der ersten Geschwindigkeitsüberschreitung eine Schilderbrücke durchfahren, die noch einmal auf die zulässige Höchstgeschwindigkeit aufmerksam machte. Daher sei es als eigenständiger Verkehrsverstoß zu bewerten, wenn er die eingeblendeten Signale missachte und seine Fahrt mit 160 km/h fortsetze.