Während eines Verfahrens um Räumungsschutz ...

... muss der Vermieter die Wohnung des Mieters mit Energie und Wasser versorgen

onlineurteile.de - Die Eigenbedarfskündigung war bereits "durch", der Vermieter hatte den Mieter erfolgreich auf Räumung verklagt. Auch die Räumungsfrist war abgelaufen. Doch der Mieter hatte deren Verlängerung beantragt - unter Verweis darauf, dass sich bei einer Zwangsräumung seine kranke, alte Mutter, die bei ihm wohnte, das Leben nehmen könnte.

Daraufhin drohte der Vermieter, der Wohnung Strom, Gas, Heizung und Wasser abzudrehen. Der Mieter beantragte im Gegenzug bei der Justiz, dem Vermieter per einstweiliger Verfügung zu verbieten, seine Drohung wahrzumachen. Auch nach dem Ende des Mietvertrags könne ein Vermieter verpflichtet sein, die Versorgung aufrecht zu erhalten, stellte das Amtsgericht Berlin-Schöneberg fest (5 C 49/10).

Das sei insbesondere dann der Fall, wenn - wie hier - die Möglichkeit bestehe, dass ein Antrag auf Räumungsschutz bzw. Verlängerung der Räumungsfrist erfolgreich sein könnte. Ohne Wasser und Energie könne der Mieter die Räume nicht benutzen. Deshalb müsse der Vermieter die Versorgung fortsetzen, bis der Rechtsstreit endgültig entschieden sei.