Wäscherei verkauft ...
onlineurteile.de - Eine ehemalige Geschäftsfrau verhedderte sich auf kuriose Weise in den Fallstricken der Justiz. In der Reinigung, die ihr früher einmal gehörte, war ein Blazer bei der Reinigung beschädigt worden. Die Kundin forderte für das neue Kleidungsstück 230 Euro Schadenersatz. Deren Anwalt ermittelte über das Gewerberegister die Geschäftsinhaberin - dort wurde noch die frühere Inhaberin geführt - und reichte gegen diese Klage ein.
Der zuständige Richter nahm mit der Frau Kontakt auf und erfuhr, sie habe die Reinigung schon 1997 verkauft: Es handle sich um einen Fehler im Gewerberegister. Das bestritt allerdings der Anwalt: Niemand bleibe sieben Jahre lang unbemerkt im Gewerberegister, wenn er kein Betriebsinhaber mehr sei. Wieder meldete sich der Richter bei der Geschäftsfrau und wies darauf hin, sie müsse innerhalb der nächsten zwei Wochen belegen, dass sie mit der Reinigung nichts mehr zu tun habe: "Sie müssen daher Zeugen zu dieser Behauptung anbieten oder Urkunden vorlegen, aus denen sich die Übergabe ergibt", schrieb er.
Da nach zwei Wochen noch keine Antwort vorlag, verurteilte das Amtsgericht München die ehemalige Reinigungsinhaberin dazu, der Kundin die verlangte Entschädigung zu zahlen (155 C 5769/05). Vergeblich beschwerten sich die Geschäftsfrau und ihr Ehemann über das "unverständliche Fehlurteil". Doch der Richter erklärte ihnen, ein Zivilgericht dürfe "sich nicht selbst Zeugen suchen". Anders als beim Strafrecht sei hier nicht das Gericht dafür zuständig, die Sache aufzuklären. Vielmehr müssten die Parteien im Zivilprozess ihr Glück in die eigene Hand nehmen, d.h. Zeugen benennen, Vorwürfe widerlegen und für sie sprechende Umstände beweisen.