Waisenrente während des Praktikums?

Urteile in einem Satz

onlineurteile.de - Überbrückt eine Abiturientin, der als Vollwaise während der Schul- und Berufsausbildung bis zum 27. Geburtstag eine Waisenrente zusteht, die Zeit zwischen Abitur und Beginn eines Lehramtsstudiums mit einem Praktikum in einer Förderschule für Behinderte, hat sie auch in dieser Übergangszeit Anspruch auf die Waisenrente

(der grundsätzlich entfällt, wenn zwischen zwei Ausbildungsabschnitten mehr als vier Monate liegen); sie erhält die Waisenrente auch dann, wenn das Praktikum für das Studium nicht zwingend vorgeschrieben ist, von der Universität aber jedenfalls als "Orientierungspraktikum" anerkannt wird.