Wann werden Flensburg-Punkte gelöscht?
onlineurteile.de - Wird einem Verkehrssünder der Führerschein entzogen und die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis für einen bestimmten Zeitraum gesperrt, werden gleichzeitig, ergänzend zu dieser Sanktion, die Punkte des Verkehrsteilnehmers im Flensburger Verkehrszentralregister gelöscht, die er durch Verkehrsverstöße vor dieser Sanktion "erworben" hat; das gilt nicht,
wenn ein Verkehrssünder, dem der Führerschein entzogen wurde, erneut eine Fahrerlaubnis beantragt und der Antrag von der Fahrerlaubnisbehörde abgelehnt wird - in dem Fall führt der negative Bescheid nicht zur Löschung von Punkten.