Warnanlage einer Fischzucht fiel aus

Störfall in der Aalfarm wurde nicht gemeldet - Telekommunikationsfirma haftet

onlineurteile.de - In einer Aalfarm wurde die Wasserbelüftung und -reinigung in den Becken computergestützt gesteuert. Um sich gegen Störungen außerhalb der Arbeitszeit abzusichern, ließ der Inhaber von einer Telekommunikationsfirma eine Warnanlage mit Telefonwahlgerät (Fernwirkmodem FWM) einbauen. Diese sollte im Fall des Falles dem zuständigen Mitarbeiter automatisch die Störung melden.

Nach einem Gewitter leuchtete die Warnlampe am Gerät auf, die einen Hardwarefehler anzeigte. Daraufhin wurde es zur Verkäuferin zur Reparatur gebracht. Die Telekommunikationsfirma baute ein Blitzschutzmodul ein, ohne dies dem Fischzüchter mitzuteilen. Im Fall einer Überspannung wird das Blitzschutzmodul zerstört, was gleichzeitig die Telefonverbindung unterbricht und die Alarmmeldung unmöglich macht. Und genau das passierte denn auch beim nächsten Sommergewitter. Ein Störfall wurde wegen der Leitungsunterbrechung nicht gemeldet, viele Fische verendeten.

Der Fischzüchter verklagte die Telekommunikationsfirma auf 124.977 Euro Schadenersatz. Zunächst wurden ihm nur 52.840 Euro zugestanden, weil ihm das Oberlandesgericht Mitverschulden anrechnete. Die Richter warfen ihm vor, die extrem störempfindliche Warnanlage zu wenig geprüft zu haben. Jeden Feierabend hätte er einen Testalarm auslösen müssen. Dem widersprach der Bundesgerichtshof (X ZR 46/04).

Ein Testalarm hätte den Vorfall, so wie er sich abgespielt habe, auch nicht verhindert, erklärten die Bundesrichter. Damit könne man vorhersehbaren Risiken vorbeugen. Doch weder Schäden an der Hardware des Modems, noch Störungen bei der Deutschen Telekom AG hätten eine Rolle gespielt. Da der Fischzüchter vom Blitzschutzmodul nichts wusste - ein Versäumnis der Telekommunikationsfirma -, ahnte er auch von der Leitungsunterbrechung durch Blitzschlag nichts. Man könne ihm also nicht vorwerfen, fahrlässig gegen die eigenen Interessen verstoßen zu haben. Die geforderte Summe stehe ihm zu.