Was ist eine "echte" Spende?
onlineurteile.de - Golfspielen ist bekanntlich nicht ganz billig. Wenn man sich diesen Sport leistet, muss man wenigstens bei den Steuern sparen - so dachte anscheinend ein Spieler, der gerade in den Golfclub aufgenommen worden war. Da wurde nicht nur eine Aufnahmegebühr und der Jahresbeitrag fällig. Üblich war es auch, bei der Aufnahme dem Club ordentlich was zu spenden. Nun, das neue Mitglied ließ sich nicht lumpen und überwies 15.000 DM an den Golfclub.
Diese Summe wollte der Golfspieler dann im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung als Spende von der Steuer absetzen. Der Bundesfinanzhof (BFH) ließ den Steuerzahler jedoch abblitzen (XI R 6/03). Steuermindernd berücksichtigt würden nur "echte" Spenden, so der BFH, und das bedeute: die selbstlose finanzielle Förderung eines steuerbegünstigten Zwecks.
Der Golfspieler habe aber nicht freiwillig für seinen Sportverein gespendet, und selbstlos schon gar nichtVielmehr sei es beim Golfclub so, dass von allen Mitgliedern anlässlich ihrer Aufnahme in den Club solche Zuwendungen erwartet und meist auch gezahlt würden. Mit dem Geld finanzierten die Mitglieder den Verein, der für ihre Freizeit da sei. Letztlich gehe es den Spendern dabei also um einen Vorteil für sich selbst.