Was ist einem gesundheitlich angeschlagenen Bauschlosser zumutbar?
onlineurteile.de - Kann ein gelernter Bauschlosser wegen gesundheitlicher Probleme seinen Beruf nicht mehr ausüben, hat er trotzdem keinen Anspruch auf eine Rente, wenn
er andere zumutbare Tätigkeiten auszuführen in der Lage ist; der Rentenversicherungsträger darf den Rentenantrag ablehnen, wenn der Facharbeiter noch als Schlossmacher arbeiten kann; diese Tätigkeit ist in sozialer Hinsicht zumutbar: Ein Bauschlosser kann sie in wenigen Monaten erlernen und ein Schlossmacher, der nicht bloß ganz einfache Schlösser montiert, verdient so viel wie ein "angelernter" Arbeiter.