Was tun ohne Radweg?
onlineurteile.de - Ist ein Radweg völlig vereist, schneebedeckt oder voller tiefer Löcher, sind Radfahrer nicht verpflichtet, ihn zu benutzen; ist ein Radweg aus genannten Gründen unbenutzbar oder ist in Fahrtrichtung überhaupt kein Radweg (oder Seitenstreifen) vorhanden, so verhält sich ein Radfahrer verkehrsgerecht,
indem er möglichst weit rechts fährt — verkehrswidrig ist es dagegen, den Radweg oder Seitenstreifen der anderen Fahrbahnseite (entgegen der Fahrtrichtung) zu benützen.