Was verdienen Laienrichter?
onlineurteile.de - Eine Schöffin nahm an einem zweitägigen Strafverfahren am Landgericht München I teil. Dafür gestand man ihr 122 Euro Entschädigung zu. Die ehrenamtliche Richterin beantragte, ihr zusätzlich "Entschädigung für die Nachteile bei der Haushaltsführung" zu gewähren.
Die verheiratete Mutter von drei Kindern arbeitete nur zehn Stunden pro Woche und führte ansonsten den Haushalt für die Familie. An den Prozesstagen hätte sie normalerweise Aufgaben im Haushalt erledigt.
Das Landgericht München I gab der Schöffin Recht. Ihr stehe gemäß "Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz" (JVEG) eine Entschädigung von insgesamt 360 Euro zu: "Ehrenamtliche Richter, die einen eigenen Haushalt für mehrere Personen führen, erhalten eine zusätzliche Entschädigung für Nachteile bei der Haushaltsführung von 14 Euro je Stunde, wenn sie nicht erwerbstätig oder teilzeitbeschäftigt sind ..." (§ 17 Satz 1 JVEG).
Erfolglos legte der Bezirksrevisor gegen diese "Geldverschwendung" Einspruch ein: Die Hausfrau wäre an den betreffenden Tagen doch sowieso nicht beruflich tätig gewesen. Das Oberlandesgericht München bestätigte die Entscheidung des Landgerichts (4c Ws 1/13).
Der Umstand, dass die Schöffin nicht täglich arbeite und keinen Verdienstausfall zu beklagen hatte, stehe ihrem Anspruch auf Entschädigung nicht entgegen. Denn der Gesetzgeber wollte Hausfrauen/Hausmänner bzw. Teilzeitbeschäftigte mit der Regelung im JVEG bewusst genauso behandeln wie voll erwerbstätige Schöffen.
Wenn Erwerbstätige als Schöffen an einem Prozess teilnähmen, stehe ihnen Ersatz für den Verdienstausfall zu. Nicht erwerbstätigen oder teilzeitbeschäftigten Schöffen stehe eine Entschädigung dafür zu, dass sie in dieser Zeit keine Hausarbeit verrichten könnten.