Waschanlage beschädigt Außenspiegel
onlineurteile.de - Eigentlich sollten Autos ja verschönert aus der Waschanlage herauskommen ... doch manchmal geht es umgekehrt. Ein Mercedesfahrer ärgerte sich maßlos, als nach dem Waschvorgang der rechte Außenspiegel seines Wagens lose in seinem Gelenk hing und rundherum die Zierleiste an der Karosserie zerkratzt war. Ganz sicher war er jedoch nicht, ob nun wirklich die Waschanlage schuld war. Der Mann ließ den Schaden auf eigene Rechnung reparieren und fuhr dann gleich noch einmal zur Waschanlage.
Als das Auto prompt wieder an der gleichen Stelle beschädigt wurde, forderte der Mercedesbesitzer Schadenersatz vom Betreiber der Anlage. Der weigerte sich jedoch, für die Werkstatt (plus Nutzungsausfall) aufzukommen, und verwies auf seine Geschäftsbedingungen. Darin hieß es in zwei Klauseln: Für Teile, die außen an der Karosserie angebracht seien, hafte das Unternehmen nur bei grobem Verschulden. Das gelte auch für Folgekosten jeglicher Art.
Diese beiden Klauseln sind unwirksam, entschied der Bundesgerichtshof (X ZR 133/03). Denn sie benachteiligten die Kunden in unangemessener Weise. So leicht dürfe sich der Waschanlagen-Betreiber nicht aus der Verantwortung stehlen. Schließlich erwarteten Autofahrer zu Recht, dass ihre Fahrzeuge die Reinigung in der Waschanlage heil überstehen. Dass der Mercedes zweimal an der gleichen Stelle zerkratzt worden sei, spreche doch sehr dafür, dass die Schäden durch den Waschvorgang verursacht wurden.