Waschbürsten dellen Karosserie ein

Inhaber muss für ständige Wartung der Waschanlage sorgen

onlineurteile.de - Sein Wagen würde mal wieder so richtig blitzen, freute sich der Autofahrer. In der Waschanlage schäumte es nur so, doch dann wurde der Waschvorgang plötzlich unterbrochen. Von außen sah der Mann, wie sich die Bürsten seitlich in die Karosserie seines Autos drückten. Die Maschine stoppte zwar automatisch, doch es war zu spät: An den hinteren Türen und Kotflügeln waren etliche Schrammen und Dellen entstanden. Die Reparaturkosten betrugen über 5.000 Euro, die der Inhaber der Waschanlagen bezahlen sollte.

Der Betreiber müsse kontinuierlich dafür sorgen, dass die Anlage einwandfrei funktioniere, erklärte das Oberlandesgericht Düsseldorf (21 U 97/03). Dass eine Waschanlage dem aktuellen Stand der Technik entspreche, genüge nicht. Sie müsse auch gemäß den Herstellerempfehlungen überwacht und gewartet werden. Schließlich sei eine Autowaschstraße eine komplexe computergesteuerte Anlage, die sich einer Vielzahl von Autos mit unterschiedlichen Größen und Formen anpassen müsse.

Daher empfehle der Produzent tägliche Kontrolle der Sicherheitsschalter, tägliche Kontrolle der Dach- und Seitenbürsten auf Fremdkörper, eine wöchentliche Kontrolle der Dosierpumpen, der Gelenkbürste, der Umlenkrolle, Schmieren des Drahtseils usw. Doch der Besitzer dieser Tankstelle habe die Mitarbeiter der Herstellerfirma nur einmal im Jahr zur Wartung bestellt. Sonstige Kontrollen durch den Betreiber und seine Mitarbeiter seien auch eher dürftig ausgefallen - jedenfalls gemessen an den Empfehlungen des Herstellers. Deshalb sei der Anlagenbetreiber für den Schaden verantwortlich und müsse die Reparaturkosten übernehmen.