Wasserleitung geplatzt

Bei Kälte nicht für Frostschutz gesorgt - kein Geld von der Versicherung

onlineurteile.de - Das Haus stand leer und war im Winter nicht beheizt. Zeitweise herrschte klirrender Frost mit Temperaturen bis zu 20 Grad unter Null. Dabei fror in der Hauptwasserleitung das übriggebliebene Wasser ein und sprengte das Absperrventil. Als es wieder wärmer wurde, stand das Haus unter Wasser. Der Gebäudeversicherer wollte für den Schaden nicht einstehen.

Zu Recht, entschied das Oberlandesgericht Bamberg (1 U 174/01). Denn der Hauseigentümer und Versicherungsnehmer habe grundlegende Vorsichtsregeln ignoriert. Nur weil er die Leitungen nicht geleert und abgesperrt habe, habe das angesammelte Restwasser das Haus überfluten können. Jedem halbwegs vernünftigen Hauseigentümer sei klar, dass er bei Minusgraden leer stehende Räume gegen Frost sichern müsse. Dafür hätte ein Elektroofen oder eine gasbetriebene Heizeinrichtung ausgereicht, wie sie auch an Baustellen verwendet werden. Statt dessen habe der Versicherungsnehmer das Haus in der kalten Jahreszeit weder geheizt noch kontrolliert.