Wasserschaden durch Frost

Automatische Heizungsanlage nicht kontrolliert - kein Geld von der Versicherung

onlineurteile.de - Als die Eigentümerin eines leerstehenden Gebäudes zum Jahreswechsel eine Woche verreisen wollte, drohte strenger Frost. Sie stellte deshalb die erst drei Jahre alte vollautomatische Heizung auf fünf Grad plus ein. Auf die moderne Technik war aber leider kein Verlass: Die Heizungsanlage fiel komplett aus. Einige an der Außenwand des Heizungsraums verlaufende ungedämmte Heizungsrohre froren ein und platzten. Die Gebäudeversicherung weigerte sich, für den Schaden einzustehen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt wies die Klage der Hausbesitzerin gegen das Unternehmen ab (14 U 104/04). Stehe ein Gebäude leer, müsse der Versicherungsnehmer entweder alle Leitungen leeren oder das Gebäude heizen und die Heizung regelmäßig kontrollieren. Hier spreche alles für eine gravierende Pflichtverletzung: Die Frau hätte dafür sorgen müssen, dass die Rohre auch nach einem Heizungsausfall nicht einfrieren.

Vor ihrer Abreise habe die Hausbesitzerin dem Wetterbericht entnehmen können, dass strenger Frost angesagt war. Dann genüge es nicht, die Heizungsanlage auf eine niedrige "Urlaubsschaltung" einzustellen. Sogar neuwertige Heizungen könnten plötzlich ausfallen - auch und gerade dann, wenn sie mit zahlreichen elektronischen Bauteilen arbeiteten. Angesichts einer Kältewelle müsse deshalb das Funktionieren der Anlage häufig kontrolliert werden, am besten täglich. Das gelte erst recht, wenn der Heizungsraum besonders der Kälte ausgesetzt sei und einige Rohre ungedämmt an der Außenwand lägen.