"Webendes" Pferd
onlineurteile.de - Ein Landwirt, der seinen Hof bereits an den Sohn übergeben hatte, suchte für die Freizeit ein ruhiges Pferd, hauptsächlich zum Ringreiten. Er kaufte bei einem Gestüt einen Wallach für 1.800 Euro, den er wenige Wochen später gegen einen Westfalenwallach austauschte. Bald darauf wollte der Reiter den Westfalenwallach ebenfalls umtauschen, was jedoch der Inhaber des Gestüts ablehnte.
Nun erklärte der Landwirt, er trete vom Kaufvertrag zurück, weil das Tier ständig "webe". "Weben" bedeutet: Das Pferd wiegt sich mit gespreizten Vorderbeinen hin und her. Diese Art von Verhaltensstörung ist kein Sachmangel, der einen Käufer dazu berechtigt, das Geschäft rückgängig zu machen, urteilte das Amtsgericht Schleswig (2 C 21/10).
Im Allgemeinen werde dieses Verhalten von Pferden als Versuch gedeutet, überschüssigen Bewegungsdrang abzubauen, und auf zu wenig Bewegungsfreiheit für das Tier zurückgeführt. Andere Lehrbücher interpretierten "Weben" als Ausdruck sozialer Vereinsamung oder Angst vor neuer Umgebung. Auf jeden Fall wirke sich diese Angewohnheit weder auf die Gesundheit des Wallachs, noch auf seine Tauglichkeit für das Ringreiten aus.
Der Landwirt habe ein älteres Pferd der untersten Preisklasse (nicht so weit vom Schlachtwert entfernt!) erworben, das er sehr wohl als Freizeitpferd verwenden könne. Offenbar "webe" der Wallach nur, wenn er alleine sei und gerade nicht geritten werde. Ansonsten lasse er sich wohl problemlos satteln, pflegen und reiten. Es liege also kein Mangel der Kaufsache vor.