WEG-Beschluss gegen Satellitenschüsseln
onlineurteile.de - Eine Eigentümergemeinschaft wollte den "Wildwuchs" auf den Balkonen begrenzen. Die Gemeinschaftsantenne müsse für den Fernsehempfang in der Wohnanlage genügen, nicht genehmigte Satellitenschüsseln seien zu entfernen, lautete der Beschluss und der Auftrag an den Verwalter. Als der Verwalter dann bei einem albanischen Mieter vorstellig wurde und dessen Antenne beanstandete, gab es Krach. Der Mieter einigte sich mit dem Vermieter darauf, dass er die Antenne behalten durfte. Doch da hatten sie die Rechnung ohne den Wirt gemacht: Die Eigentümergemeinschaft zog vor Gericht, um den Abbau der "wild angebrachten" Satellitenschüssel durchzusetzen.
Der Wohnungseigentümer hätte den Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten müssen, erklärte das Oberlandesgericht Köln (16 Wx 207/04). Im Prinzip könne der ausländische Mieter zwar Duldung der Satellitenanlage verlangen, wenn er anders keine Sender aus seinem Heimatland empfangen könne. Das Informationsinteresse ausländischer Mieter überwiege das Interesse der Eigentümer an einer unbeeinträchtigten Fassade.
Fechte der Vermieter jedoch den strittigen Beschluss nicht an, verzichte er auf den Anspruch seines Mieters. Dann könnten die übrigen Eigentümer darauf bestehen, dass die Satellitenschüssel entfernt wird. Es stehe dem Mieter dann frei, wegen dieses Nachteils die Miete zu kürzen oder Schadenersatz vom Vermieter zu fordern - den Anspruch der übrigen Eigentümer auf Beseitigung der Antenne berühre das nicht.