Wegen Vergewaltigung verurteilt
onlineurteile.de - Ein ehemaliger Profi-Fußballspieler hatte eine Kölner Prostituierte - eine Domina, bei der er Stammkunde war - vergewaltigt. Deswegen wurde er 2008 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Darüber berichtete ein Telemediendienst im Internet.
Der Mann zog dagegen vor Gericht und beanstandete, die bebilderten Artikel hätten persönliche Details aus seinem Sexualleben ausgebreitet. Das müsse verboten werden. Doch das Gericht beurteilte die Sache anders und auch die Verfassungsbeschwerde des Mannes gegen das Urteil blieb ohne Erfolg.
Das Bundesverfassungsgericht sah das Persönlichkeitsrecht des Fußballspielers nicht als verletzt an (1 BvR 1107/09). Eine Vergewaltigung sei ein gewalttätiger Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung und bedrohe die körperliche Unversehrtheit des Opfers. Die Idee, dass die Umstände der Begehung so einer Straftat zur geschützten Intimsphäre des Täters gehörten, sei daher abwegig.
Ein verurteilter Sexualstraftäter müsse es dulden, dass der Schutz seiner Privatsphäre hinter dem Interesse der Öffentlichkeit an umfassender Berichterstattung zurücktrete - erst recht dann, wenn der Betreffende prominent sei und sowieso im Blickfeld der Öffentlichkeit stehe. Er müsse damit leben, dass Berichte über die Straftat sein Fehlverhalten öffentlich bekannt machten und seine Person negativ bewerteten.