Weihnachten ohne Heizung
onlineurteile.de - Fällt in einer Mietwohnung im Winter die Heizungsanlage beinahe vollständig aus und das während der Weihnachtsfeiertage, darf der Mieter die Miete für Dezember um ein Viertel kürzen;
gibt eine Ölheizung ausgerechnet vor Weihnachten — eine Zeit, in der die meisten Familien zu Hause gemütlich feiern wollen — den Geist auf, stellt dies einen Mangel der Wohnung dar, der ihre Tauglichkeit für den vertraglich vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigt.