Weihnachtsgeld - nur freiwillig
onlineurteile.de - Der Diplom-Ingenieur - seit 1996 im Unternehmen - erhielt von 2002 bis 2007 Weihnachtsgeld in Höhe eines Bruttomonatsverdienstes. Die Zahlung erfolgte jeweils ohne Vorbehalt, allerdings stand eine einschlägige Klausel im Arbeitsvertrag: "Soweit der Arbeitgeber Leistungen wie Prämien Weihnachtsgratifikationen etc. gewährt, erfolgen sie freiwillig und ohne jede rechtliche Verpflichtung. Sie sind daher jederzeit widerrufbar".
Wegen der Wirtschaftskrise weigerte sich der Arbeitgeber 2008, Weihnachtsgeld zu zahlen. Der Ingenieur klagte es ein und setzte sich beim Bundesarbeitsgericht durch (10 AZR 671/09). Begründung: Gewähre ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang Weihnachtsgeld, ohne bei der Zahlung deutlich eine Verpflichtung für die Zukunft auszuschließen, dürften die Arbeitnehmer dieses regelmäßige Verhalten so auslegen, dass sich der Arbeitgeber dauerhaft dazu verpflichten wolle.
Daraus könne ein Rechtsanspruch auf die Gratifikation entstehen - es sei denn, so ein Anspruch werde im Arbeitsvertrag klar und eindeutig ausgeschlossen. Im konkreten Fall sei die Klausel jedoch unklar. Sie könne auch so verstanden werden, dass sich der Arbeitgeber aus freien Stücken zur Zahlung verpflichte. Zudem setze ein Widerruf voraus, dass überhaupt ein Anspruch bestehe.