Weinkauf nach Probe
onlineurteile.de - Kauft ein Händler beim Winzer Wein, den er vorher gekostet und trotz eines "Böcksers" (= fauliger Fehlton) erworben hat, weil der Winzer den Fehlton beseitigen konnte, ist die Kaufsache als mangelfrei anzusehen, wenn sie so beschaffen ist wie bei der Weinprobe;
denn die Vertragsparteien haben sich beim Vertragsschluss darauf geeinigt, dass Wein dieser Beschaffenheit geliefert werden soll; stellt der Käufer erst nach der Lieferung einen weiteren Fehlgärton fest, den der Wein jedoch schon beim Probetrinken aufwies (ohne dass ihn der Käufer bemerkte), kann er wegen dieses Mangels gegenüber dem Verkäufer keine Gewährleistungsansprüche geltend machen.