"Weiße Maus" bei Staatsbesuch zu schnell
onlineurteile.de - Hoher (Staats-)Besuch kündigte sich an: Vor der Wagenkolonne eines ausländischen Politikers fuhr eine Eskorte von 20 Polizisten auf Motorrädern. Auf einer Vorfahrtstraße waren sie mit Tempo 80 km/h und eingeschaltetem Blaulicht unterwegs - aus Sicherheitsgründen deutlich schneller als erlaubt. Als ein (wartepflichtiger) Autofahrer aus einer Seitenstraße in die Vorfahrtstraße einbog, der die Geschwindigkeit der sich nähernden Polizeibeamten unterschätzte, stieß er mit der ersten "weißen Maus" zusammen.
Der schwer verletzte Beamte verklagte den Autofahrer auf Entschädigung. 30.000 DM Schmerzensgeld und Ersatz der Behandlungskosten sprach ihm das Kammergericht in Berlin zu (12 U 199/01). Der Autofahrer habe die Motorrad-Eskorte gesehen und gedacht, sie fahre "in normaler Geschwindigkeit". Dieser Irrtum entlaste ihn aber nicht. Denn bei so unübersichtlichen Kreuzungen dürften sich die Verkehrsteilnehmer nur "ganz vorsichtig in die Kreuzung hineintasten", also zentimeterweise vorrollen, um notfalls sofort anhalten zu können. Also sei der Autofahrer für den Unfall verantwortlich.
Dem Polizeibeamten wurde dagegen eine "weiße Weste" bescheinigt. Seine Aufgabe sei es gewesen, die Seitenstraßen abzusperren, um die freie Fahrt der Kolonne (5 Pkws und 35 Krafträder) abzusichern. Diese Art von Einsatz rechtfertige es, die vorgeschriebene Geschwindigkeit um 30 km/h zu überschreiten.