Wendemanöver auf Straßenbahnschienen ...
onlineurteile.de - Am Nachmittag fuhr eine Autofahrerin auf der Berliner Straße in Potsdam Richtung Glienicker Brücke. Entlang der Straße verläuft eine Straßenbahnlinie. Die Frau hielt in Höhe der Einmündung Schiffbauergasse an, um zu wenden. Sie wartete auf den Straßenbahnschienen in der Straßenmitte den Gegenverkehr ab - doch vorher fuhr eine Straßenbahn von hinten auf ihren Wagen auf.
Die Autofahrerin und die Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH verklagten sich wechselseitig auf Schadenersatz. Das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg sah das überwiegende Verschulden bei der Autofahrerin (12 U 145/08). Straßenbahnschienen zu überqueren, verstoße gegen die Straßenverkehrsordnung, so das OLG, wenn es wegen lebhaften Gegenverkehrs absehbar sei, dass der Fahrer länger warten muss und eine Straßenbahn behindern könnte.
Die Frau sei im Berufsverkehr unterwegs gewesen und habe schon die herannahende Straßenbahn sehen können. Unter diesen Umständen ein Wendemanöver einzuleiten und auf den Schienen stehen zu bleiben, sei riskant und leichtsinnig. Dem Straßenbahnfahrer sei dagegen nur ein Mitverschulden von 30 Prozent anzurechnen. Ob er mit schnellerer Reaktion noch hätte anhalten können, stehe nicht fest. Denn es sei nicht mehr genau zu rekonstruieren gewesen, wie knapp die Frau vor der Bahn auf die Schienen gefahren sei.