Wenn der Vater keinen Kindesunterhalt zahlt ...
onlineurteile.de - Zunächst hatte das (nicht ehelich geborene) Kind bei der Mutter gelebt. Sie ließ gerichtlich klären, wieviel Unterhalt der Vater für das Kind zahlen sollte: 284 Euro im Monat. Der hörte allerdings eines Tages auf, Geld zu überweisen. Schließlich wurde der Frau die Kindererziehung zuviel. Deshalb stimmte sie zu, dass das Kind beim Vater aufwachsen und er das alleinige Sorgerecht erhalten sollte.
Nachdem das Kind zum Vater gezogen war, ging die Frau trotzdem noch einmal zum Anwalt. Schließlich schuldete der Mann ihr immer noch Unterhaltszahlungen für das Kind (insgesamt 2.410 Euro). Darauf habe sie keinen Anspruch mehr, weil sie ihn nie ernsthaft geltend gemacht habe, meinte der Vater. Und nun wohne das Kind ja ohnehin bei ihm.
Das ändere nichts an seiner Zahlungspflicht, urteilte dagegen das Amtsgericht Montabaur (3 F 237/07). Angeblich habe die Frau ihren Anspruch nicht angemeldet - das sei Unsinn. Wer einmal vor Gericht die Höhe des Unterhalts feststellen lasse, müsse nicht noch ein weiteres Mal dokumentieren, dass er das Geld wirklich haben wolle. Wenn ein Elternteil allein für den Kindesunterhalt aufkomme, obwohl auch der andere (bar-)unterhaltspflichtig sei, stehe dem betreuenden Elternteil ein Ausgleich zu. Der Umzug spiele dabei keine Rolle.