Wenn Kinder notorisch die Schule schwänzen ...

... kann den Eltern das Sorgerecht teilweise entzogen werden

onlineurteile.de - Das Gezerre dauerte nun schon Jahre: Immer wieder mahnte das Jugendamt die Eltern von sechs Kindern, dafür zu sorgen, dass diese regelmäßig die Schule besuchten. Sie fehlten ständig. Vom Gericht wurde die Familie unter Druck gesetzt, eine sozialpädagogische Familienhilfe zu Rate zu ziehen. Das klappte einige Wochen. Danach ging nichts mehr, weil die Eltern nicht kooperierten. Sie lehnten kategorisch alle Hilfsangebote ab. Da beantragte das Jugendamt beim Amtsgericht, den Eltern vorläufig das Sorgerecht für die Kinder zu entziehen und auf das Jugendamt als Pfleger zu übertragen.

So geschah es dann auch - vergeblich setzten sich die Eltern dagegen zur Wehr. Vorübergehend bestimme das Jugendamt den Aufenthaltsort der Kinder, entschied auch das Oberlandesgericht Koblenz (13 WF 282/05). Die Kinder seien über längere Zeit dem Schulunterricht ferngeblieben, das gefährde ihre geistige Entwicklung. Da die Eltern weder willens, noch dazu in der Lage seien, einen kontinuierlichen Schulbesuch sicherzustellen, gebe es derzeit keine andere Möglichkeit als eine Trennung, um das Wohlergehen der Kinder zu garantieren.

Es handle sich um einen gravierenden Eingriff in das Elternrecht, der jedoch berechtigt sei, weil sich die Eltern jedem Hilfsangebot verweigerten. Sie suchten immer neue Ausflüchte, um die Fehlzeiten der Kinder zu entschuldigen. Einmal seien es Krankheiten wegen der schlechten Wohnverhältnisse, einmal angebliche (durch nichts belegte) Drohungen ausländischer Kinder. Angesichts dieser Verweigerungshaltung gebe es kein milderes Mittel als den teilweisen Entzug des Sorgerechts.