Wenn Mieter andere Hausbewohner beleidigen ...

... darf ihnen der Vermieter auch ohne Abmahnung kündigen

onlineurteile.de - Ein Paar bezog Anfang März 2008 eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Schon bald nach dem Einzug hatten sich die neuen Mieter mit allen anderen Hausbewohnern zerstritten. Sie tranken zu viel Alkohol und lärmten fast jede Nacht. Bei jeder Beschwerde beschimpfte und beleidigte das Paar die Mitmieter aufs übelste. Sehr schnell zog die Vermieterin die Konsequenzen und kündigte den Mietvertrag.

Die neuen Mieter widersprachen der Kündigung: Das Mietshaus liege in einem sozialen Brennpunkt der Stadt, da dürfe man keine überzogenen Maßstäbe anlegen, fanden sie. Das Paar blieb in der Wohnung und ließ es auf einen Rechtsstreit ankommen. Wie schon das Amtsgericht Coburg, gab auch das Landgericht Coburg der Räumungsklage der Vermieterin statt (32 S 85/08).

Die Kündigung sei begründet. Die Mieter hätten den Hausfrieden nachhaltig gestört. Deshalb sei es für die Vermieterin unzumutbar, das Mietverhältnis fortzusetzen. Wenn Mieter andere Mietparteien beleidigten und mit nächtlichem Lärm traktierten, dürften Vermieter ausnahmsweise auch ohne vorherige Abmahnung kündigen. Der Rechtfertigungsversuch der Mieter überzeugte das Landgericht nicht: Auch in einem "sozialen Brennpunkt" seien im Umgang mit anderen Personen die allgemein gültigen Rechtsnormen zu beachten.